Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Mietverträge zwischen uns, FZ Apartments GmbH, vertreten durch Frau Franziska Zander und Herrn Lars Fester, Fraunhoferstr. 10-12, 04178 Leipzig, als „Vermieter“ und Ihnen als „Mieter“. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(5) Wird eine Abweichung zu den Mietbedingungen schriftlich formuliert, so hat diese Abweichung Vorrang, beziehungsweise ergänzt sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • 2 Allgemeines

(1) Gegenstand des geschlossenen Vertrages ist die Vermietung von möblierten Kurzzeitunterkünften (im Folgenden “Unterkunft“) durch uns an Sie als Mieter zu Wohnzwecken.

(2) Die Beschreibung der Unterkunft ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Weitere Leistungen, werden von uns nicht erbracht. Es ist steht Ihnen frei die Unterkunft eigenverantwortlich und dem Zweck entsprechend zu nutzen.

(4) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

(5) Die Unterkunft ist gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB lediglich zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Der Vermieter vermietet das Mietobjekt grundsätzlich ausschließlich im Rahmen eines vorübergehenden Gebrauchs. Auf Seiten des Mieters besteht ein vorübergehender Sonderbedarf, welcher durch die Anmietung der voll möblierten Mietsache im Rahmen des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB gedeckt werden soll. Der Mieter bestätigt einen vorübergehenden Sonderbedarf wie folgt: Vorübergehender Aufenthalt

  • 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unserer Homepage stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar.

(2) Die Buchung der Unterkunft erfolgt entweder über Airbnb, Booking oder Direktbuchung.

(2) Der Abschluss eines Mietvertrages kommt bei einer Direktbuchung erst durch die Buchung des Kunden und darauffolgende Annahmebestätigung durch uns zustande. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Die Bestellung kann persönlich oder per E-Mail erfolgen.

(3) Wir werden den Zugang abgegebenen Bestellung bzw. Reservierungsanfrage unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung annehmen.

(5) Sollte die Reservierung des von Ihnen bestellten Unterkunft nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Unterkunft nicht verfügbar ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

(6) Sollte die Unterkunft aufgrund eines Schadens oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen nicht zur gebuchten Nutzungsdauer zur Verfügung stehen, so haben Sie das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages. In diesem Falle erhalten Sie das gezahlte Honorar umgehend zurück. Eine Ersatzunterkunft steht nicht zur Verfügung. Schadenersatzansprüche diesbezüglich sind ausgeschlossen.

  • 4 Preise und Stornierungsgebühren

(1) Sämtliche unserer Preisangaben sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Mit Abschluss des Mietvertrages für die Dauer der Nutzung der Unterkunft verpflichten Sie uns gegenüber, den vertraglich festgehaltenen Mietpreis zu zahlen.

(3) Bei einer Direktbuchung erstellen wir eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von Vorkasse.

(4) Bei Buchungen über Airbnb oder Booking erfolgt die Zahlung direkt über das jeweilige Portal.

(5) Wer behalten uns das Recht vor, die Preise zu ändern. Änderungen gelten nicht für bereits bestätigte Buchungen.

(5) Stornierungsbedingungen für Buchungen über Airbnb oder Booking unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Plattform.

(6) Im Falle einer Stornierung durch den Mieter bei Direktbuchungen gelten die folgenden Bedingungen:

  • Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor dem Mietbeginn erhält der Mieter eine volle Rückerstattung des Mietpreises.
  • Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 5 Tagen vor dem Mietbeginn wird keine Rückerstattung gewährt.
  • 5 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders abgesprochen, sind Ihre Zahlungen durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto von uns zu tätigen. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung ergibt sich mit dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto.

(2) Sie können den Mietpreis nur mit den von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen.

(3) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen ist der Mieter verpflichtet, die Zimmer sofort zu räumen. Sollte dies nicht erfolgen, ist die Vermieterin berechtigt, die Zimmer auf Kosten des Mieters zu räumen und die Schlösser der jeweiligen Zimmer auszutauschen.

(4) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend machen.

(5) Als Mieter dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Mietvertrag herrührt.

  • 6 Kaution

(1) Der Mieter leistet dem Vermieter eine Kaution gemäß § 551 BGB für die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Mietverhältnis.

(2) Die Höhe und Zahlungsbedingungen der Kaution, werden jeweils im Angebot bzw. der Bestätigung festgelegt.

(2) Leistet der Mieter die vereinbarte Mietsicherheit nicht, besteht kein Anspruch auf Übergabe der Unterkunft.

  • 7 Mietdauer

(1) Die Mietdauer beginnt mit dem zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Check-in Termin und endet an dem vereinbarten Endtermin, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Diese werden im Angebot bzw. der Bestätigung niedergeschrieben. Das Mietverhältnis wird befristet abgeschlossen, weil die besonderen Umstände, namentlich der vom Mieter verfolgte und für beide Seiten erkennbar vorübergehende Zweck sowie das baldige Vertragsende nach den Vorstellungen beider Parteien feststehen und Vertragsinhalt geworden sein.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung beider Vertragsparteien bleibt von der vertraglich vereinbarten Mietdauer unberührt.

(3) Setzen Sie den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf des Vertrages fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

(4) Sie sind verpflichtet, die Unterkunft zum vereinbarten Rückgabedatum in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Geben Sie die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so sind wir berechtigt für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete zu verlangen, die für vergleichbare Unterkünfte ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die genauen Rückgabebedingungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Abschluss des Mietvertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

(5) Sofern der vorübergehende Wohnbedarf aufgrund geänderter Umstände über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortbesteht, kommt eine Verlängerung des Mietverhältnisses in Betracht. Hierfür hat der Mieter dem Vermieter den Grund zum vorübergehenden Gebrauch spätestens einen vollen Monat vor Mietende mitzuteilen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den neuen oder aktualisierten Grund für den Aufenthalt zu akzeptieren und das Mietverhältnis fortzusetzen

(6)  Der Vertrag kann seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden, sofern der Mieter oder die ihm zuzurechnenden Bewohner die Bestimmungen der Hausordnung nicht einhalten. Eine außerordentliche Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der Aufenthalt des Mieters den Betrieb oder die Sicherheit des Wohnheimes gefährdet oder andere Bewohner beeinträchtigt.

(7) Ebenso steht es dem Vermieter zu, bei sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn:

  • höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in Bezug auf die Person des Mieters oder den Zweck der Buchung, gebucht werden;
  • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vertragsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Vermieterin zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.

(8) Im Falle eines berechtigten Rücktritts seitens der Vermieterin entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Darüber hinaus ist eine unverzügliche Beendigung des Vertrags seitens der Vermieterin möglich, wenn der Mieter seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

  • 8 Nutzungsbedingungen und Schäden

(1)  Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haften Sie grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften Sie dann nicht, wenn Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

(2) Während der vertraglich vereinbarten Mietdauer sind Sie dafür verantwortlich, die Unterkunft im vertraglich vereinbarten Zustand zu erhalten.

(3) Sie sind verpflichtet, uns umgehend telefonisch oder über E-Mail schriftlich bezüglich Beschädigung oder Mängel zu informieren.

(4) Der Mieter haftet ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden für alle Schäden, die durch besondere Nutzungen der Mietsache nach den vorgenannten Bestimmungen während der Überlassung der Mietsache an den Mieter verursacht werden, auch wenn der Vermieter zugestimmt hat.

(5) Es ist stets erforderlich, die aktuellen Meldevorschriften zu beachten. Gemäß den Meldevorschriften ist beim Einzug die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments obligatorisch. Mieter sind verpflichtet, sich bei längeren Aufenthaltszeiten gemäß den Bestimmungen des Meldegesetzes beim zuständigen Amt anzumelden und für die ordnungsgemäße Anmeldung von Radio- oder Fernsehgeräten zu sorgen. Der jeweilige Vertragspartner des Vermieters hat seine Mitarbeiter, Angestellten oder sonstige ihm zuzurechnende Bewohner auf die Meldevorschriften hinzuweisen und sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Angestellten die Meldevorschriften befolgen.

(6) Für sämtliche Einbauten sowie bauliche oder technische Veränderungen der Räumlichkeiten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Gleiches gilt für den Anschluss elektrischer Verbraucher. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, Veränderungen ohne Genehmigung auf Kosten des Mieters rückgängig zu machen.

  • 9 Überlassung der Mietsache an Dritte – Untervermietung

Die Überlassung, Untervermietung oder jegliche andere (auch unentgeltliche) Gebrauchsübertragung der zur Verfügung gestellten Zimmer und Räumlichkeiten sowie ihre Nutzung für andere als Wohnzwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Hierbei wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen, sofern der Mieter nicht in der Eigenschaft eines Verbrauchers handelt.

  • 10 Haftung

(1) Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder ihm zuzurechnende Bewohner schuldhaft verursacht werden. Gleichfalls haftet der Mieter, wenn Gäste und Angehörige des jeweiligen Bewohners schuldhaft Schäden verursachen. Die Beweislast dafür, dass kein Verschulden vorliegt, obliegt dem Mieter. Im Falle von abhanden gekommenen oder beschädigten Inventarteilen ist der Mieter verpflichtet, der Vermieterin Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der tatsächlichen Reparaturkosten zu leisten. Mängel und Schäden sind unverzüglich der Hausleitung mitzuteilen. Wird ein Schaden nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, haftet der Mieter für die Folgeschäden, auch wenn ihm für den ursprünglichen Schaden kein Verschulden trifft.

(2) Der Vermieter haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns. Jegliche Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz werden ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, sofern die Vermieterin die Pflichtverletzung zu verantworten hat. Weiterhin ausgenommen sind Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten seitens des Vermieters basieren. Eine Pflichtverletzung des Vermieters steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird dieser sich bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Mieters darum bemühen, Abhilfe zu schaffen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden für den Vermieter gering zu halten.

  • 11 Betreten der Mietsache durch den Vermieter

(1) Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

(2) Will der Vermieter das Grundstück/die Eigentumswohnung verkaufen oder ist der Mietvertrag gekündigt, so sind der Vermieter oder von ihm Beauftragte auch zusammen mit Kauf- oder Mietinteressenten berechtigt, die Mietsache, nach rechtzeitiger Ankündigung zu besichtigen.

(3) Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Vermieters nach Absatz 1 und 2 ausgeübt werden können

  • 12 Rückgabe der Mietsache

(1) Das Mietobjekt ist bei Beendigung der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand, mit sämtlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben. Vom Mieter mitgebrachte Gegenstände sind zu entfernen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

(2) Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat, darf er wegnehmen. Der Vermieter kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.

(3) Hat der Mieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

  • 13 Personenmehrheit als Mieter

(1) Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

(2) Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch unter Vorbehalt schriftlichen Widerrufs bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Kündigungen und Mietaufhebungsverträge. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst für Erklärungen wirksam, die nach seinem Zugang abgegeben werden.

(3) Jeder Mieter muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Familienangehörigen oder eines anderen berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Mietverhältnis berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.

  • 14 Widerrufsrecht

(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung.

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

  • 15 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link:
https://fz-apartments.de/datenschutzerklaerung/

(3) Ihre Kontaktdaten werden für 12 Monat aufbewahrt, um eventuelle Verkehrsverstöße abwickeln zu können.

  • 16 Europäische Streitbeilegung

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

  • 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Zweck des Vertrags und dem Willen der Beteiligten bei seinem Abschluss am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt im Fall von ungewollten Regelungslücken.

Kontaktformular

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.